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- Out 5, 2021
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Nach Phantom-Tor
Sportgericht setzt Wiederholungsspiel an
Dieses Phantom-Tor hat ein Nachspiel. In diesem Fall ein Wiederholungsspiel. Das entschied nun das Bundessportgericht.
Zweitliga-Spiel muss wiederholt werden
Das war passiert: Im Spiel der 2. Handball-Bundesliga zwischen dem VfL Eintracht Hagen und dem TuS Ferndorf gab es mit dem Endstand von 32:32 ein falsches Resultat. In der 42. Minute, Ferndorf war im Angriff und Hagen führte, landete der Ball bei Rechtsaußen Finn Scharnweber, der aber nur den langen Pfosten traf. Die Bilder von Streaming-Dienst Dyn zeigten jedoch, dass die Spielstands-Anzeige dennoch von 23:22 auf 23:23 umspringt, der Fehlwurf also vom Kampfgericht offensichtlich als Tor gegeben wurde. Hagen hatte deswegen fristgerecht Protest gegen die Spielwertung eingelegt, weil sich der Klub durch das zu Unrecht gewertete Tor benachteiligt sah.
Jetzt entschied die 2. Kammer des DHB-Bundessportgerichtes, dass die Partie zwischen dem VfL Eintracht Hagen und dem TuS Ferndorf wiederholt werden muss. Der neue Spieltermin wird von der HBL GmbH in Abstimmung mit beiden Clubs zeitnah bekanntgegeben. In der Mitteilung heißt es: „Im Verfahren wurde bestätigt, dass ein Zählfehler beim DHB-Kampfgericht vorlag. Konkret wurde irrtümlich ein Treffer für den TuS Ferndorf gewertet. Dieser Regelverstoß wurde durch das Bundessportgericht als spielentscheidend eingestuft, die Spielwertung ist aufzuheben und eine Wiederholung der Partie vorzunehmen.“
Sebastian Schneider, Handball-Abteilungsleiter der Eintracht: „Ich bedanke mich bei allen Verfahrensbeteiligten für die zügige Abwicklung. Wir hoffen, dass der Fall zum Anlass genommen wird, Abläufe und Schulungen weiter zu verbessern. Verband, Liga und Clubs haben sich gemeinsam auf die Fahnen geschrieben, professioneller zu werden. Entsprechend muss die Umsetzung auch von allen Seiten erfolgen.“
Sport Bild
Sportgericht setzt Wiederholungsspiel an
Dieses Phantom-Tor hat ein Nachspiel. In diesem Fall ein Wiederholungsspiel. Das entschied nun das Bundessportgericht.
Zweitliga-Spiel muss wiederholt werden
Das war passiert: Im Spiel der 2. Handball-Bundesliga zwischen dem VfL Eintracht Hagen und dem TuS Ferndorf gab es mit dem Endstand von 32:32 ein falsches Resultat. In der 42. Minute, Ferndorf war im Angriff und Hagen führte, landete der Ball bei Rechtsaußen Finn Scharnweber, der aber nur den langen Pfosten traf. Die Bilder von Streaming-Dienst Dyn zeigten jedoch, dass die Spielstands-Anzeige dennoch von 23:22 auf 23:23 umspringt, der Fehlwurf also vom Kampfgericht offensichtlich als Tor gegeben wurde. Hagen hatte deswegen fristgerecht Protest gegen die Spielwertung eingelegt, weil sich der Klub durch das zu Unrecht gewertete Tor benachteiligt sah.
Jetzt entschied die 2. Kammer des DHB-Bundessportgerichtes, dass die Partie zwischen dem VfL Eintracht Hagen und dem TuS Ferndorf wiederholt werden muss. Der neue Spieltermin wird von der HBL GmbH in Abstimmung mit beiden Clubs zeitnah bekanntgegeben. In der Mitteilung heißt es: „Im Verfahren wurde bestätigt, dass ein Zählfehler beim DHB-Kampfgericht vorlag. Konkret wurde irrtümlich ein Treffer für den TuS Ferndorf gewertet. Dieser Regelverstoß wurde durch das Bundessportgericht als spielentscheidend eingestuft, die Spielwertung ist aufzuheben und eine Wiederholung der Partie vorzunehmen.“
Sebastian Schneider, Handball-Abteilungsleiter der Eintracht: „Ich bedanke mich bei allen Verfahrensbeteiligten für die zügige Abwicklung. Wir hoffen, dass der Fall zum Anlass genommen wird, Abläufe und Schulungen weiter zu verbessern. Verband, Liga und Clubs haben sich gemeinsam auf die Fahnen geschrieben, professioneller zu werden. Entsprechend muss die Umsetzung auch von allen Seiten erfolgen.“
Sport Bild
