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- Out 5, 2021
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Mädchen auf Kinder-Basar „gekauft“:
IS-Kämpfer als Sklavenhalter vor Gericht
München – Das Gesicht des Bösen ist hinter einem Blatt Papier versteckt. Nur zwei Löcher für die Augen sind hineingerissen, damit Twana H. den Weg zur Anklagebank finden kann. Hier, vor dem Oberlandesgericht München, muss sich der IS-Kämpfer – zusammen mit seiner Frau – wegen einer Vielzahl grausamster Verbrechen verantworten. Darunter Völkermord und die Versklavung von zwei kleinen Mädchen!
In Deutschland wusste zunächst niemand von der blutigen Vergangenheit des irakischen Paares. Twana H. (43, Kampfname: „Abu Abdullah“) und Asia R. (29, „Umm Abdullah“) waren im Jahr 2018 als Flüchtlinge in die bayrische Provinz gekommen. Bis Twana H. 2019 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt wurde. Innerhalb des Prozesses und weiterer Ermittlungen kamen dann noch mehr Straftaten ans Licht, weshalb Twana H. nun erneut vor Gericht steht.
So kam etwa heraus, dass er seiner Frau zur Hochzeit im Irak eine Sklavin als „Brautgabe“ geschenkt haben soll. Das fünfjährige Mädchen Ikhlas H. (5) – „gekauft“ auf einem Kinderbasar – musste laut Haftbefehl Hausarbeit verrichten. Ein weiteres Mädchen mit dem Namen Aliya B. (12) diente demnach als Sexsklavin für Twana H. Seine Frau soll das Mädchen mit Mascara geschminkt haben, bevor sie es zu ihm ins Schlafzimmer schickte.
Wenn die beiden jesidischen Mädchen nicht gehorchten, mussten sie auf einem Bein stehen oder wurden mit einem Besenstiel verprügelt, so der Vorwurf.
Bizarr: Zum Prozessauftakt am Montag beschwerte sich Twana H. zunächst über seine Zeit im Gefängnis. „In der JVA Gablingen wurde ich monatelang in eine Zelle im Keller eingesperrt, wenn ich nach einem Arzt fragte, wurde ich zusammengeschlagen“, so der mutmaßliche Folter-Knecht.
Tatsächlich gibt es Folter-Vorwürfe gegen Knastbedienstete im Zusammenhang mit „besonders gesicherten Hafträumen“ in Gablingen – doch darin war Twana H. nie untergebracht. Schon bei früheren Knastaufenthalten hatte er fälschlich behauptet, selbst gefoltert worden zu sein. Bei seiner Festnahme hatte er sich theatralisch mehrfach fallen lassen.
In dem Prozess, der auf 44 Tage angesetzt wurde, soll Aliya B. zudem als Kronzeugin aussagen. Das Mädchen wird extra aus dem Irak eingeflogen, sie war zuvor von ihrer Familie für 12.000 Dollar freigekauft worden. Ikhlas H. dagegen wurde von dem Paar an einen tadschikischen IS-Kämpfer übergeben – ihr Schicksal ist unbekannt.
Bild Zeitung
IS-Kämpfer als Sklavenhalter vor Gericht
München – Das Gesicht des Bösen ist hinter einem Blatt Papier versteckt. Nur zwei Löcher für die Augen sind hineingerissen, damit Twana H. den Weg zur Anklagebank finden kann. Hier, vor dem Oberlandesgericht München, muss sich der IS-Kämpfer – zusammen mit seiner Frau – wegen einer Vielzahl grausamster Verbrechen verantworten. Darunter Völkermord und die Versklavung von zwei kleinen Mädchen!
In Deutschland wusste zunächst niemand von der blutigen Vergangenheit des irakischen Paares. Twana H. (43, Kampfname: „Abu Abdullah“) und Asia R. (29, „Umm Abdullah“) waren im Jahr 2018 als Flüchtlinge in die bayrische Provinz gekommen. Bis Twana H. 2019 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt wurde. Innerhalb des Prozesses und weiterer Ermittlungen kamen dann noch mehr Straftaten ans Licht, weshalb Twana H. nun erneut vor Gericht steht.
So kam etwa heraus, dass er seiner Frau zur Hochzeit im Irak eine Sklavin als „Brautgabe“ geschenkt haben soll. Das fünfjährige Mädchen Ikhlas H. (5) – „gekauft“ auf einem Kinderbasar – musste laut Haftbefehl Hausarbeit verrichten. Ein weiteres Mädchen mit dem Namen Aliya B. (12) diente demnach als Sexsklavin für Twana H. Seine Frau soll das Mädchen mit Mascara geschminkt haben, bevor sie es zu ihm ins Schlafzimmer schickte.
Wenn die beiden jesidischen Mädchen nicht gehorchten, mussten sie auf einem Bein stehen oder wurden mit einem Besenstiel verprügelt, so der Vorwurf.
Bizarr: Zum Prozessauftakt am Montag beschwerte sich Twana H. zunächst über seine Zeit im Gefängnis. „In der JVA Gablingen wurde ich monatelang in eine Zelle im Keller eingesperrt, wenn ich nach einem Arzt fragte, wurde ich zusammengeschlagen“, so der mutmaßliche Folter-Knecht.
Tatsächlich gibt es Folter-Vorwürfe gegen Knastbedienstete im Zusammenhang mit „besonders gesicherten Hafträumen“ in Gablingen – doch darin war Twana H. nie untergebracht. Schon bei früheren Knastaufenthalten hatte er fälschlich behauptet, selbst gefoltert worden zu sein. Bei seiner Festnahme hatte er sich theatralisch mehrfach fallen lassen.
In dem Prozess, der auf 44 Tage angesetzt wurde, soll Aliya B. zudem als Kronzeugin aussagen. Das Mädchen wird extra aus dem Irak eingeflogen, sie war zuvor von ihrer Familie für 12.000 Dollar freigekauft worden. Ikhlas H. dagegen wurde von dem Paar an einen tadschikischen IS-Kämpfer übergeben – ihr Schicksal ist unbekannt.
Bild Zeitung