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Wende im Eiskeller-Mord:
Vermeintlicher Mörder von Hanna (†23) wieder frei
Traunstein (Bayern) – Paukenschlag im Mordfall Hanna (†23): Zweieinhalb Jahre nach seiner Festnahme hat das Landgericht Traunstein die Freilassung des Beschuldigten Sebastian T. (23) aus der JVA Traunstein angeordnet.
Zuvor hatte bereits der BGH seine Verurteilung zu neun Jahren Haft wegen Mordes an der Studentin am 3. Oktober 2022 aufgehoben. Grund waren Absprachen zwischen der Richterin und dem Staatsanwalt während des laufenden Verfahrens, die Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts wecken mussten.
Zweifelhafte Glaubwürdigkeit des Zeugen
Dass die neuen Richter T. nun bereits vor der Neuauflage des Prozesses im September auf freien Fuß setzen, liegt an der zweifelhaften Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen, auf die sich die vorherige Kammer noch stützte.
Der Häftling Adrian M. hatte im Oktober 2023 vorm Landgericht ausgesagt, Sebastian T. habe ihm den Mord an Hanna gestanden. Dabei beteuerte der Angeklagte stets seine Unschuld.
Ein psychiatrischer Sachverständiger prüfte nun die Angaben des Zeugen erneut und kam laut Kammer zu dem Schluss, „dass den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehle“.
Weitere Sachbeweise für die Schuld von Sebastian T. gibt es nicht. Er war ins Visier der Ermittler geraten, weil er in der Tatnacht in der Nähe des „Eiskellers“ joggen war und seine Mutter diesen Umstand nach einem Zeugenaufruf der Polizei gemeldet hatte.
Verteidiger glauben an Unfall
Für die Verteidiger von T., Regina Rick und Yves Georg, ist die angeordnete Entlassung aus der Untersuchungshaft bereits der zweite große Erfolg nach der Aufhebung des Urteils. Sie gehen davon aus, dass Hanna W. nach dem Diskobesuch im alkoholisierten Zustand ohne Fremdeinwirkung in den Bärbach stürzte und ertrank. Die zahlreichen Verletzungen an ihrem Körper führen sie auf mechanische Einwirkungen entlang der 12 Kilometer langen Strecke im Wasser bis zum Auffindeort der Leiche zurück.
Bild Zeitung
Vermeintlicher Mörder von Hanna (†23) wieder frei
Traunstein (Bayern) – Paukenschlag im Mordfall Hanna (†23): Zweieinhalb Jahre nach seiner Festnahme hat das Landgericht Traunstein die Freilassung des Beschuldigten Sebastian T. (23) aus der JVA Traunstein angeordnet.
Zuvor hatte bereits der BGH seine Verurteilung zu neun Jahren Haft wegen Mordes an der Studentin am 3. Oktober 2022 aufgehoben. Grund waren Absprachen zwischen der Richterin und dem Staatsanwalt während des laufenden Verfahrens, die Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts wecken mussten.
Zweifelhafte Glaubwürdigkeit des Zeugen
Dass die neuen Richter T. nun bereits vor der Neuauflage des Prozesses im September auf freien Fuß setzen, liegt an der zweifelhaften Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen, auf die sich die vorherige Kammer noch stützte.
Der Häftling Adrian M. hatte im Oktober 2023 vorm Landgericht ausgesagt, Sebastian T. habe ihm den Mord an Hanna gestanden. Dabei beteuerte der Angeklagte stets seine Unschuld.
Ein psychiatrischer Sachverständiger prüfte nun die Angaben des Zeugen erneut und kam laut Kammer zu dem Schluss, „dass den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehle“.
Weitere Sachbeweise für die Schuld von Sebastian T. gibt es nicht. Er war ins Visier der Ermittler geraten, weil er in der Tatnacht in der Nähe des „Eiskellers“ joggen war und seine Mutter diesen Umstand nach einem Zeugenaufruf der Polizei gemeldet hatte.
Verteidiger glauben an Unfall
Für die Verteidiger von T., Regina Rick und Yves Georg, ist die angeordnete Entlassung aus der Untersuchungshaft bereits der zweite große Erfolg nach der Aufhebung des Urteils. Sie gehen davon aus, dass Hanna W. nach dem Diskobesuch im alkoholisierten Zustand ohne Fremdeinwirkung in den Bärbach stürzte und ertrank. Die zahlreichen Verletzungen an ihrem Körper führen sie auf mechanische Einwirkungen entlang der 12 Kilometer langen Strecke im Wasser bis zum Auffindeort der Leiche zurück.
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