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- Out 5, 2021
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Silvia S. ließ 128 Tiere verwahrlosen:
Verurteilte Tierquälerin darf weiter Hunde halten
Halle/S. (Sachsen-Anhalt) – Sie ist eine verurteilte Tierquälerin, dennoch darf Silvia S. weiter drei Hunde besitzen. Die Begründung? Unfassbar.
Im vergangenen Dezember beschlagnahmt das Veterinäramt 128 verwahrloste Tiere auf einem Hof in Bad Lauchstädt (Sachsen-Anhalt). Die Tiere waren verletzt, abgemagert, lebten in ihren eigenen Fäkalien. Auch zwei tote Hunde wurden entdeckt.
Jetzt schockt der Saalekreis mit einer folgenschweren Entscheidung: Die Hofbesitzerin und verurteilte Tierquälerin, Silvia S., darf weiterhin Hunde halten.
Angeklagte erscheint nicht zum Prozess
Das Veterinäramt dokumentiert seit 2016 regelmäßig Tierschutz-Verstöße der selbst ernannten „Hunde-Therapeutin“. Wegen eines Falles aus dem Jahr 2022 erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl über 1600 Euro Geldstrafe wegen Tierquälerei.
Zum Prozess im März erschien Silvia S. nicht, ließ über ihren Verteidiger aber ausrichten, dass sie den Strafbefehl wegen Tierquälerei anerkennen wolle.
Silvia S. zahlt keine Hundesteuer, versorgt ihre Tiere nicht ausreichend und ist eine verurteilte Tierquälerin. Dennoch entschied Amtstierärztin Maria Dölz (48): Die Frau darf weiterhin Hunde halten – bis zu drei Tieren.
Tierquälerin darf weiter Hunde halten
Die Begründung? Bei einem Haltungsverbot könnte S. sich neue Tiere anschaffen und das Amt könne sie nicht mehr kontrollieren.
„Wir sehen Frau S. als Tier-Messie. Sie betreibt Animal-Hording. Anfangs hatte sie drei eigene Hunde – doch die Zahl stieg sprunghaft. Bald zählten wir 50 Eigen-Hunde in ihrer Pension“, so Tierärztin Dölz.
Und weiter: „Unsere Erfahrungen mit Tier-Messies sind, dass sie sich immer wieder neue Tiere anschaffen, wenn wir ihnen alle wegnehmen. Dann hätten wir auch keine Möglichkeit mehr, regelmäßig bei Frau S. die Haltungsbedingungen zu kontrollieren.“
Tier-Messies schaffen sich immer wieder Tiere an
Deutschlands härtester Tierschützer Ralf Seeger (62) verfolgt den Fall intensiv: „Die Absicht, Frau S. weiter zu kontrollieren, ist gut gemeint. Aber die Kontrollen müssten zum Wohl der Hunde engmaschig sein. Das kann nicht gewährleistet werden.“
„Deshalb bin ich dagegen, einem Tier-Messie wie ihr weiter die Haltung zu gestatten“, sagt Seeger.
Der Fall der Hunde-Sammlerin wird Justiz und Verwaltung weiter beschäftigen. Gegen die Tierquäler-Entscheidung hat Silvia S. Widerspruch eingelegt. Und die Staatsanwältin bereitet bereits die nächste Anklage vor.
Bild Zeitung
Verurteilte Tierquälerin darf weiter Hunde halten
Halle/S. (Sachsen-Anhalt) – Sie ist eine verurteilte Tierquälerin, dennoch darf Silvia S. weiter drei Hunde besitzen. Die Begründung? Unfassbar.
Im vergangenen Dezember beschlagnahmt das Veterinäramt 128 verwahrloste Tiere auf einem Hof in Bad Lauchstädt (Sachsen-Anhalt). Die Tiere waren verletzt, abgemagert, lebten in ihren eigenen Fäkalien. Auch zwei tote Hunde wurden entdeckt.
Jetzt schockt der Saalekreis mit einer folgenschweren Entscheidung: Die Hofbesitzerin und verurteilte Tierquälerin, Silvia S., darf weiterhin Hunde halten.
Angeklagte erscheint nicht zum Prozess
Das Veterinäramt dokumentiert seit 2016 regelmäßig Tierschutz-Verstöße der selbst ernannten „Hunde-Therapeutin“. Wegen eines Falles aus dem Jahr 2022 erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl über 1600 Euro Geldstrafe wegen Tierquälerei.
Zum Prozess im März erschien Silvia S. nicht, ließ über ihren Verteidiger aber ausrichten, dass sie den Strafbefehl wegen Tierquälerei anerkennen wolle.
Silvia S. zahlt keine Hundesteuer, versorgt ihre Tiere nicht ausreichend und ist eine verurteilte Tierquälerin. Dennoch entschied Amtstierärztin Maria Dölz (48): Die Frau darf weiterhin Hunde halten – bis zu drei Tieren.
Tierquälerin darf weiter Hunde halten
Die Begründung? Bei einem Haltungsverbot könnte S. sich neue Tiere anschaffen und das Amt könne sie nicht mehr kontrollieren.
„Wir sehen Frau S. als Tier-Messie. Sie betreibt Animal-Hording. Anfangs hatte sie drei eigene Hunde – doch die Zahl stieg sprunghaft. Bald zählten wir 50 Eigen-Hunde in ihrer Pension“, so Tierärztin Dölz.
Und weiter: „Unsere Erfahrungen mit Tier-Messies sind, dass sie sich immer wieder neue Tiere anschaffen, wenn wir ihnen alle wegnehmen. Dann hätten wir auch keine Möglichkeit mehr, regelmäßig bei Frau S. die Haltungsbedingungen zu kontrollieren.“
Tier-Messies schaffen sich immer wieder Tiere an
Deutschlands härtester Tierschützer Ralf Seeger (62) verfolgt den Fall intensiv: „Die Absicht, Frau S. weiter zu kontrollieren, ist gut gemeint. Aber die Kontrollen müssten zum Wohl der Hunde engmaschig sein. Das kann nicht gewährleistet werden.“
„Deshalb bin ich dagegen, einem Tier-Messie wie ihr weiter die Haltung zu gestatten“, sagt Seeger.
Der Fall der Hunde-Sammlerin wird Justiz und Verwaltung weiter beschäftigen. Gegen die Tierquäler-Entscheidung hat Silvia S. Widerspruch eingelegt. Und die Staatsanwältin bereitet bereits die nächste Anklage vor.
Bild Zeitung