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- Out 5, 2021
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Urlauber knicken bei Umfrage zum Liegen-Krieg ein:
Jeder vierte Deutsche schmeißt das Handtuch!
Im Urlaub beginnt für viele der Tag nicht etwa mit Ausschlafen und anschließendem gemütlichem Kaffee – sondern bereits in den frühen Morgenstunden: Aus dem Bett quälen und eine Liege am Pool reservieren.
Für die meisten Urlauber ein Ärgernis, doch: In einer aktuellen Umfrage hat jeder Vierte zugegeben, sich schon einmal mit einem Handtuch einen der begehrten Sonnenplätze gesichert zu haben. Und das, obwohl in der von HolidayCheck beauftragten Erhebung ein noch größerer Anteil angibt, genau davon genervt zu sein: Drei von fünf Befragten gaben an, dass sie von solchem Verhalten frustriert sind. Und: 71 Prozent sagen, Liegen reservieren ist typisch deutsch!
Das Problem: Beim Handtuch-Krieg ziehen viele Urlauber mit, obwohl sie sich selbst darüber ärgern. „Es geht oft um die Angst, leer auszugehen oder nicht dazuzugehören. Viele handeln aus dem Wunsch heraus, Misserfolg zu vermeiden – und das gibt Sicherheit“, erklärt die Reise-Psychologin Barbara Horvatits-Ebner.
Kein Wunder also, dass sich jeder zweite Befragte wünscht, dass die Hotels klare Regeln für die begehrten Liegen vorgeben. Aber dürfen die das überhaupt?
Dürfen Hotels das Reservieren verbieten?
„Ja, ganz klar“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Roosbeh Karimi. „Das Hotel kann so etwas in der Hausordnung festlegen.“
Praktisch kann die Regel so umgesetzt werden, dass Handtücher nach einer gewissen Zeit von ungenutzten Liegen entfernt und an einem festgelegten Ort verstaut werden – etwa, wenn Urlauber eine halbe Stunde nicht anwesend sind. „Dann muss man sich das Handtuch abholen und wieder eine neue Liege suchen“, sagt Karimi.
Reservierte Liegen können Reisemangel sein
Übrigens: Gibt es solch eine Regel, wird sie aber vom Hotel nicht umgesetzt, kann darin ein Reisemangel liegen. Das Amtsgericht Hannover sprach Rhodos-Urlaubern in so einem Fall vergangenes Jahr eine Minderung des jeweiligen Reisetagespreises in Höhe von 15 Prozent zu. Sie bekamen 320 Euro als Entschädigung zugesprochen (Az.: 553 C 5141/23).
Was hingegen allgemein nicht als Reisemangel gilt: Wenn die Anzahl der Liegen geringer als die der Hotelgäste ist. Das Verhältnis muss aber angemessen sein.
Bild Zeitung
Jeder vierte Deutsche schmeißt das Handtuch!
Im Urlaub beginnt für viele der Tag nicht etwa mit Ausschlafen und anschließendem gemütlichem Kaffee – sondern bereits in den frühen Morgenstunden: Aus dem Bett quälen und eine Liege am Pool reservieren.
Für die meisten Urlauber ein Ärgernis, doch: In einer aktuellen Umfrage hat jeder Vierte zugegeben, sich schon einmal mit einem Handtuch einen der begehrten Sonnenplätze gesichert zu haben. Und das, obwohl in der von HolidayCheck beauftragten Erhebung ein noch größerer Anteil angibt, genau davon genervt zu sein: Drei von fünf Befragten gaben an, dass sie von solchem Verhalten frustriert sind. Und: 71 Prozent sagen, Liegen reservieren ist typisch deutsch!
Das Problem: Beim Handtuch-Krieg ziehen viele Urlauber mit, obwohl sie sich selbst darüber ärgern. „Es geht oft um die Angst, leer auszugehen oder nicht dazuzugehören. Viele handeln aus dem Wunsch heraus, Misserfolg zu vermeiden – und das gibt Sicherheit“, erklärt die Reise-Psychologin Barbara Horvatits-Ebner.
Kein Wunder also, dass sich jeder zweite Befragte wünscht, dass die Hotels klare Regeln für die begehrten Liegen vorgeben. Aber dürfen die das überhaupt?
Dürfen Hotels das Reservieren verbieten?
„Ja, ganz klar“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Roosbeh Karimi. „Das Hotel kann so etwas in der Hausordnung festlegen.“
Praktisch kann die Regel so umgesetzt werden, dass Handtücher nach einer gewissen Zeit von ungenutzten Liegen entfernt und an einem festgelegten Ort verstaut werden – etwa, wenn Urlauber eine halbe Stunde nicht anwesend sind. „Dann muss man sich das Handtuch abholen und wieder eine neue Liege suchen“, sagt Karimi.
Reservierte Liegen können Reisemangel sein
Übrigens: Gibt es solch eine Regel, wird sie aber vom Hotel nicht umgesetzt, kann darin ein Reisemangel liegen. Das Amtsgericht Hannover sprach Rhodos-Urlaubern in so einem Fall vergangenes Jahr eine Minderung des jeweiligen Reisetagespreises in Höhe von 15 Prozent zu. Sie bekamen 320 Euro als Entschädigung zugesprochen (Az.: 553 C 5141/23).
Was hingegen allgemein nicht als Reisemangel gilt: Wenn die Anzahl der Liegen geringer als die der Hotelgäste ist. Das Verhältnis muss aber angemessen sein.
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