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Notícias Kita erteilt Vater Hausverbot – und Gericht findet das ok!

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Weil er Polizist ist :
Kita erteilt Vater Hausverbot – und Gericht findet das ok!


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Dresden – In einem bemerkenswerten Urteil hat das Dresdner Verwaltungsgericht jetzt den Betreibern des linken Szenetreffs „AZ Conni“ erlaubt, Polizisten in der von ihnen betriebenen Kita Hausverbot zu erteilen.

Dabei ist der linke Laden seit Jahren umstritten. Mehrere Gruppen, die in dem Jugendzentrum unterwegs sind, werden seit Jahren vom sächsischen Verfassungsschutz beobachtet. Doch neben einem Buchladen, einer Kleiderstube und einem „antifaschistischen Treff“ betreibt das „AZ Conni“ auch eine Kita auf seinem Gelände, betreut rund 25 Kinder.

Allerdings: offenbar nur, wenn sie ins Weltbild der linken Betreiber passen.

Konkret geht es um einen Vorgang aus Ende 2023. Damals hatten die Betreiber dem Vater eines der in ihrer Kita betreuten Kinder Hausverbot erteilt – weil er Polizist ist! Der Betreuungsvertrag wurde schließlich aufgelöst.

Rechtfertigung vom Trägerverein: Das Gelände des alternativen Zentrums sei ein „Schutzraum für die Jugendarbeit“. Personen, die diesem Konzept nicht entsprächen, wolle man fernhalten, „um die sozialpädagogischen Voraussetzungen für diese Jugendarbeit sicherzustellen“ und „die Anwesenheit von Polizei löst bei vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen Unbehagen aus“.

Das wollte sich der Beamte nicht bieten lassen, beschwerte sich wegen Diskriminierung beim Landesjugendamt. Nach eingehender Prüfung entzog die Behörde dem Trägerverein der Kita (bekommt mehrere zehntausend Euro öffentliche Förderung im Jahr) am 19. Dezember 2023 schließlich die Betriebserlaubnis.

Verfassungsmäßige Ordnung böswillig verächtlich gemacht

In der Begründung hieß es: Das „AZ Conni“ erkenne die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht an. Außerdem liege eine „generelle Gefährdung des Kindeswohls“ durch den Verein vor. So seien Parolen wie „No Nazis, No Cops“ auf dem Gelände zu lesen. Damit werde „die Polizei als Gruppe und damit letztlich die verfassungsmäßige Ordnung böswillig verächtlich gemacht“.

Dagegen ging der Verein 2024 per Eilantrag vor – mit Erfolg. Die Kita lief weiter. Ohne den Papa-Polizisten und sein Kind.

Nun, nach mehr als einem Jahr, entschied das Dresdner Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren – und bestätigte den ersten Richterspruch. Der Verein darf Vätern, wenn sie Polizist sind, den Zugang zur Kita verwehren.

Die Auffassung, dass damit eine Kindeswohlgefährdung vorliege, nannten die Richter eine „ziemliche Mutmaßung“, die nur abstrakt begründet wurde. Der private Betreiber der alternativen Kita sei im Übrigen nicht an das Diskriminierungsverbot gebunden.

Sachsens oberster Polizei-Dienstherr, Innenminister Armin Schuster (CDU), wollte sich noch nicht zu den Details des Urteils äußern. Noch liege die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor, sagte ein Sprecher. Allerdings „bedauerte“ Schuster das Hausverbot für Polizisten. „Ich biete dem Conni e. V. sehr gerne einen Besuch des Polizei-Dino Poldi an und gehe jede Wette ein, die Kinder werden diesen Tag lieben und viel davon mitnehmen“, sagte Schuster.

Bild Zeitung
 
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