- Entrou
- Out 5, 2021
- Mensagens
- 51,830
- Gostos Recebidos
- 1,439
Vergisst man zu zahlen, droht im schlimmsten Fall Beugehaft:
Diese Änderung beim Beitragsservice sollten Sie beachten
Bisher kam regelmäßig eine Zahlungsaufforderung vom Beitragsservice per Post. Damit ist bald Schluss. Wer seinen Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlt, bekommt künftig nur noch einmalig ein Schreiben – danach heißt es: Selbst dran denken.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt das System um. Die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung ersetzt die bisherigen Quartalsrechnungen.
Wer nicht per Lastschrift zahlt, muss in Zukunft selbst sicherstellen, dass der Beitrag rechtzeitig überwiesen wird. Der Beitrag wird wie bisher vierteljährlich im Voraus fällig – jeweils zur Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Diese Termine gelten dauerhaft – neue Zahlungserinnerungen gibt es nicht. Nur wenn sich der Beitrag erhöht (oder reduziert), werden die Haushalte erneut informiert und erhalten eine einmalige Zahlungsaufforderung mit dem aktualisierten Betrag.
BILD-Anwältin Nicole Mutzschke warnt: Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, bekommt es knallhart mit dem Gesetz zu tun. „Mit dem Festsetzungsbescheid wird der offene Betrag sowie ein Säumniszuschlag von einem Prozent des Beitragsrückstands, mindestens aber acht Euro, festgesetzt.“ Betroffene müssen dann schnell sein: „Wird gegen den Bescheid nicht innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt, wird er zu einem vollstreckbaren Titel.“
Und weiter: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht leistet, der handelt zudem ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße von bis 1000 Euro rechnen.“ Dann drohen Lohn- und Kontenpfändungen.
Gerichtsvollzieher kommt – notfalls mit Polizei!
„Möglich ist sogar, dass der Gerichtsvollzieher klingelt, sich im schlimmsten Fall mit der Polizei Zutritt verschafft und nach pfändbaren Wertsachen sucht.“ Wer keine Vermögensauskunft abgibt oder keine Wertgegenstände hat, riskiert Knast und einen fetten Schufa-Eintrag.
„Bis zu sechs Monate Beugehaft drohen, die auch einen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich ziehen“, so die Juristin. Und weiter: „Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit dieser Beugehaft wurde sogar erst vor einigen Jahren wieder gerichtlich bestätigt.“
Das müssen Sie tun, um nicht in Verzug zu kommen
Markieren Sie Ihre Zahlungstermine selbstständig – zum Beispiel durch Einträge im Kalender oder mithilfe von Daueraufträgen bei Ihrer Bank. Der Beitragsservice empfiehlt, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um Zahlungen sicher und pünktlich abzuwickeln. Das entsprechende Formular finden Sie online auf der Seite „Rundfunkbeitrag.de“.
Wie viele Menschen sind betroffen?
Immerhin 29 Prozent zahlen den Rundfunkbeitrag noch per Überweisung. Sie sind direkt von der Umstellung betroffen. Ein Sprecher des Beitragsservice bestätigt gegenüber BILD: „Der Anteil der Beitragszahlenden, die zur Zahlung des Rundfunkbeitrags die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens nutzen, liegt aktuell bei rund 71 Prozent.“
Bild Zeitung
Diese Änderung beim Beitragsservice sollten Sie beachten
Bisher kam regelmäßig eine Zahlungsaufforderung vom Beitragsservice per Post. Damit ist bald Schluss. Wer seinen Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlt, bekommt künftig nur noch einmalig ein Schreiben – danach heißt es: Selbst dran denken.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt das System um. Die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung ersetzt die bisherigen Quartalsrechnungen.
Wer nicht per Lastschrift zahlt, muss in Zukunft selbst sicherstellen, dass der Beitrag rechtzeitig überwiesen wird. Der Beitrag wird wie bisher vierteljährlich im Voraus fällig – jeweils zur Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Diese Termine gelten dauerhaft – neue Zahlungserinnerungen gibt es nicht. Nur wenn sich der Beitrag erhöht (oder reduziert), werden die Haushalte erneut informiert und erhalten eine einmalige Zahlungsaufforderung mit dem aktualisierten Betrag.
BILD-Anwältin Nicole Mutzschke warnt: Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, bekommt es knallhart mit dem Gesetz zu tun. „Mit dem Festsetzungsbescheid wird der offene Betrag sowie ein Säumniszuschlag von einem Prozent des Beitragsrückstands, mindestens aber acht Euro, festgesetzt.“ Betroffene müssen dann schnell sein: „Wird gegen den Bescheid nicht innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt, wird er zu einem vollstreckbaren Titel.“
Und weiter: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht leistet, der handelt zudem ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße von bis 1000 Euro rechnen.“ Dann drohen Lohn- und Kontenpfändungen.
Gerichtsvollzieher kommt – notfalls mit Polizei!
„Möglich ist sogar, dass der Gerichtsvollzieher klingelt, sich im schlimmsten Fall mit der Polizei Zutritt verschafft und nach pfändbaren Wertsachen sucht.“ Wer keine Vermögensauskunft abgibt oder keine Wertgegenstände hat, riskiert Knast und einen fetten Schufa-Eintrag.
„Bis zu sechs Monate Beugehaft drohen, die auch einen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich ziehen“, so die Juristin. Und weiter: „Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit dieser Beugehaft wurde sogar erst vor einigen Jahren wieder gerichtlich bestätigt.“
Das müssen Sie tun, um nicht in Verzug zu kommen
Markieren Sie Ihre Zahlungstermine selbstständig – zum Beispiel durch Einträge im Kalender oder mithilfe von Daueraufträgen bei Ihrer Bank. Der Beitragsservice empfiehlt, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um Zahlungen sicher und pünktlich abzuwickeln. Das entsprechende Formular finden Sie online auf der Seite „Rundfunkbeitrag.de“.
Wie viele Menschen sind betroffen?
Immerhin 29 Prozent zahlen den Rundfunkbeitrag noch per Überweisung. Sie sind direkt von der Umstellung betroffen. Ein Sprecher des Beitragsservice bestätigt gegenüber BILD: „Der Anteil der Beitragszahlenden, die zur Zahlung des Rundfunkbeitrags die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens nutzen, liegt aktuell bei rund 71 Prozent.“
Bild Zeitung