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Notícias Berliner Schüler (15) soll Drohmail geschrieben haben

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Duisburger Gymnasium lahmgelegt:
Berliner Schüler (15) soll Drohmail geschrieben haben


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Duisburg – Es war ein Schock für Lehrer und Schüler am Donnerstagmorgen: Eine Drohmail legte das Max-Planck-Gymnasium in Duisburg (NRW) lahm – sogar der Staatsschutz ermittelte!

Jetzt ist klar: Ein Schüler (15) aus Berlin soll die Mail mit subtil bedrohlichem und rechtsradikalen Inhalt verfasst und verschickt haben. Gemeinsam mit drei weiteren Jugendlichen (16–17) aus Duisburg (Nordrhein-Westfalen) soll er versucht haben, damit eine Prüfung zu verhindern.

Die Schulleitung hatte die Polizei am Donnerstagmorgen über das Schreiben informiert. Die Ermittler handelten sofort – rückten mit zahlreichen Einsatzkräften aus. Der gesamte Unterricht an dem Tag fiel aus. Eltern sorgten sich um ihre Kinder.

Polizei durchsucht Wohnung des Schülers

Noch am selben Tag kamen die Ermittler dem mutmaßlichen Absender der E-Mail auf die Schliche: Die Wohnung, in der der Schüler lebt, wurde am Donnerstagabend von Einsatzkräften des LKA Berlin durchsucht. Sein Handy wurde sichergestellt.

Bei seiner Befragung stellte sich heraus, dass der Jugendliche vermutlich nicht allein handelte: Drei weitere Schüler aus Duisburg rückten in den Fokus der Ermittler. Auch ihre Handys wurden beschlagnahmt – weiteres Tatmaterial sichergestellt.

Kein Zusammenhang mit anderen Drohmails

Ob ein Zusammenhang mit den rechtsextremen Drohmails besteht, die im Vorhinein in den vergangenen Tagen an weitere Schulen in Duisburg verschickt wurden, ist unklar. Nach aktuellem Stand gehen die Ermittler jedoch nicht davon aus.

Der Verfasser hatte sich in diesen Fällen laut Innenminister Herbert Reul (CDU) noch einmal gemeldet und betont, er habe nur Aufmerksamkeit für das Schulsystem haben wollen.

Es sei möglich, dass die vier Jugendlichen Trittbrettfahrer gewesen seien, heißt es von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Schüler müssen für Einsatzkosten aufkommen

Die Duisburger Polizei prüft jetzt, ob die Jugendlichen für die hohen Kosten, die durch den Großeinsatz entstanden sind, aufkommen müssen.

Die Polizei warnt: „Jede Drohung dieser Art begründet den Anfangsverdacht einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhungen von Straftaten und wird konsequent ermittelt und strafrechtlich verfolgt“.

Bild Zeitung
 
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