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Notícias Bahn schickte mir 61 Mal den gleichen Brief!

Roter.Teufel

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Kunde hatte sich über Verspätungen beschwert:
Bahn schickte mir 61 Mal den gleichen Brief!


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Geschichten über Verspätungen mit der Deutschen Bahn – viele Kunden können sie erzählen. Doch die von Christian Thill ist besonders gut.

Der 55-Jährige pendelte jede Woche beruflich von Hamburg nach Koblenz. Dafür hat ihn seine Firma mit einer Bahncard 100 für die 1. Klasse ausgestattet. Das ist durchaus gehobenes Reisen. Jedoch macht Komfort die Züge auch nicht pünktlicher. Und Thill ärgerte sich über eine Vielzahl verzögerter Ankünfte.

► Seine Maßnahme: Er begann im Frühjahr 2024 Tagebuch über die Verspätungen zu führen. Die Liste hatte es in sich: mehr als 60 Ankünfte deutlich nach Plan sind bis heute verzeichnet.

Das Dokument schickte Thill schließlich im April per Mail an die Deutsche Bahn. Mit einem krassen Ergebnis!

Immer wieder die gleichen Fragen

Seine Frage: Wie will die Bahn das entschädigen?

Er erzählt: „Plötzlich hatte ich 61 Mal denselben Brief im Postkasten. Enthalten war jeweils ein Formular, in dem ich meine Kontodaten für Entschädigungen angeben sollte.“

Und nicht nur das: Wieder und wieder soll er sein Geburtsdatum aufschreiben, dazu die geplanten Reiseverbindungen sowie die tatsächliche Ankunftszeit.

Sein Fazit: „Jetzt stiehlt mir die Bahn nicht nur auf Reisen Lebenszeit, sondern auch noch am Schreibtisch.“ Denn: „Ich hatte ja alle Daten bereits in meinem Reisetagebuch übermittelt.“

De facto bekäme seine Firma als Kunde einer Bahncard 100 für die 1. Klasse (Kosten: Rund 8000 Euro) für Verspätungen über einer Stunde immerhin je 15 Euro Entschädigung. Nicht viel – aber Thill geht es ums Prinzip.

Bahn rechtfertigt sich

Mittlerweile ist die Bahn zurückgerudert. Thill gibt an, er solle nun nur noch die Verspätungen in einer Tabelle auflisten, dazu die jeweilige Vorgangsnummer. Auch das macht Arbeit.

Und die Bahn? Auf BILD-Anfrage sagt eine Sprecherin: „Grundsätzlich gilt: Jeder Antrag bzw. jede Reise, zu der fahrgastrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, wird einzeln bearbeitet. Dabei wird in jedem einzelnen Fall geprüft, ob im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ein Anspruch auf Entschädigung vorliegt oder nicht. Dementsprechend wird auch jeder Antrag einzeln beantwortet.“

Die Antwort geschehe in einer E-Mail und nicht postalisch. Um Ansprüche geltend zu machen, sollen Kunden den digitalen Antrag im Kundenkonto nutzen: „70 Prozent aller Anträge werden mittlerweile über das digitale Entschädigungstool eingereicht.“

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