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Notícias 4 Jahre und 3 Monate Haft für Star-Koch: Nach dem Urteil fuhr Schuhbeck an seinen Herzensort

Roter.Teufel

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4 Jahre und 3 Monate Haft für Star-Koch:
Nach dem Urteil fuhr Schuhbeck an seinen Herzensort


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München – Das Landgericht München I hat Star-Koch Alfons Schuhbeck unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrug verurteilt. Es verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. In die Strafe eingerechnet ist seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung (3 Jahre, 2 Monate), deren Vollzug derzeit aus Gesundheitsgründen ausgesetzt ist.

Richter Uwe Habereder sagte in seiner Urteilsverkündung zu Schuhbeck: „Sie haben viel zu spät die Notbremse gezogen!“ Und weiter: „Da, wo Sie waren, kommt man nicht mit Glück hin. Sondern mit harter Arbeit. Aber: Sie sind zu groß geworden, zu viele Firmen. (…). Irgendwann waren Sie nur noch dabei, Löcher zu stopfen.“ Schuhbeck habe es sich nicht eingestehen wollen, als Geschäftsmann gescheitert zu sein.

Ob Schuhbeck überhaupt jemals wieder ins Gefängnis muss, ist unklar. Seine derzeitige Haftstrafe ist wegen seiner Krebserkrankung ausgesetzt.

Fakt ist: Nach der Urteilsverkündung verließ Schuhbeck das Landgericht, wurde in einem dunklen Wagen weggefahren. Nicht in Richtung Knast, sondern zurück an seinen Herzensort: Dem Münchner Platzl.

Hier wohnt er in einer zweistöckigen Dachgeschoss-Wohnung in bester Lage. Makler schätzen den Mietpreis für die etwa 150 Quadratmeter auf mehr als 4000 Euro kalt im Monat. Die Wohnung liegt oberhalb seines einstigen Restaurants „Orlando“ und seines Gewürzladens.

Beim Prozess kam nun zur Sprache, dass der Star-Koch mit der Miete im Verzug ist.

Das Plädoyer der Staatsanwältin

Im neuen Prozess gegen Schuhbeck hat die Staatsanwaltschaft zuvor eine Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten gefordert, unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Betrugs, Subventionsbetrugs und vorsätzlichen Bankrotts.

Das Firmenimperium, das er aufgebaut hatte, sei ihm „leider Gottes über den Kopf gewachsen“, so die Staatsanwältin. Er habe aber auch „aus grobem Eigennutz“ gehandelt. Besonders verwerflich sei es, dass Schuhbeck die „beispiellose nationale Notlage in der Pandemie“ ausgenutzt habe. Schuhbeck habe viel zu lange versucht, „das Lebenswerk und den Schein aufrechtzuerhalten.“

Staatsanwältin Stephanie Bachmeier betonte erneut, dass Forderungen von Gläubigern in Höhe von 27 Millionen Euro im Raum stehen. „Er wusste, dass seine Gesellschaften zahlungsunfähig waren“, sagte sie. Dies sei bereits vor der Coronakrise der Fall gewesen. Dennoch habe Schuhbeck mit falschen Angaben zahlreiche Anträge auf Coronahilfen gestellt. Sie warf ihm eine „besondere Verwerflichkeit“ vor.

Insgesamt soll sich Schuhbeck Coronahilfen und andere Subventionen in Höhe von 460.000 Euro erschlichen haben. Für ihn positiv auszulegen sei sein Geständnis und dass er sich mit den Hilfen nicht selbst bereichern wollte, sondern sein Firmenimperium retten wollte. Auch seine Krebserkrankung sei zu berücksichtigen.

Die Staatsanwältin beendete um 10.12 Uhr ihr Plädoyer. Schuhbeck, der ehemalige Liebling der Münchner Society, nahm den Vortrag regungslos zur Kenntnis.

Um 10.30 Uhr hatte Schuhbeck das letzte Wort

Um 10.14 Uhr startete einer der Schuhbeck-Anwälte, Joachim Eckert, sein Plädoyer. Er wollte nur über die Person Alfons Schuhbeck sprechen: „Was bleibt noch von Schuhbeck übrig? Der Eindruck eines gebrochenen, alten Mannes.“ Seine Leistung als Sterne-Koch müsse auch gewürdigt werden, nicht nur seine Pleite: „Die Krankheit hat ihn endgültig aus der Bahn geworfen.“ Er habe sich trotz Schmerzen diesem Verfahren gestellt. Er habe für seine Firmen gelebt.

Schuhbeck hatte um 10.30 Uhr das letzte Wort: „Ich möchte mich bei allen entschuldigen, die durch mich Probleme erfahren haben.“ Es tue ihm sehr leid.

Bild Zeitung
 
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